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   OLG Oldenburg, 12.03.1991 - 12 UF 141/90   

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https://dejure.org/1991,2182
OLG Oldenburg, 12.03.1991 - 12 UF 141/90 (https://dejure.org/1991,2182)
OLG Oldenburg, Entscheidung vom 12.03.1991 - 12 UF 141/90 (https://dejure.org/1991,2182)
OLG Oldenburg, Entscheidung vom 12. März 1991 - 12 UF 141/90 (https://dejure.org/1991,2182)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen (Leitsatz)

    Unterhalt geschiedener Ehegatten; Bemessung des Verwandtenunterhalts; Ermittlung der Leistungsfähigkeit; Unterhaltsrichtlinien ; Unterhaltstabellen

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Unterhalt geschiedener Ehegatten; Bemessung des Verwandtenunterhalts; Ermittlung der Leistungsfähigkeit; Unterhaltsrichtlinien ; Unterhaltstabellen

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    BGB § 1601

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • FamRZ 1991, 1347
 
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Wird zitiert von ... (8)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 07.12.1988 - IVb ZR 15/88

    Höhe des angemessenen Unterhalts

    Auszug aus OLG Oldenburg, 12.03.1991 - 12 UF 141/90
    (BGH, RamRZ 1989, 272 = NJW 1989, 523, 524; Kalthoener/Büttner, Die Rechtsprechung zur Höhe des Unterhalts, 4. Aufl., Rz. 2).

    Der eigene angemessene Unterhalt des Verpflichteten ist vielmehr nach den seiner Lebensstellung entsprechenden angemessenen Bedürfnissen zu bestimmen (BGH, FamRZ 1989, 272 = NJW 1989, 523).

    Bei der Bemessung dieses Betrages hat sich der Senat auch davon leiten lassen, daß bei dem 1986 bis 1989 von 395 DM auf 426 DM gestiegenen Eckregelsatz der Sozialhilfe (Übersicht für Nordrhein-Westfalen bei Büttner, Vielerlei Maß, FamRZ 1990, 459, 462) das Existenzminimum Erwerbstätiger, das erfahrungsgemäß etwa dem 2 1/2fachen Eckregelsatz entspricht (Kalthoener/Büttner, Die Entwicklung des Unterhaltsrecht bsi Ende 1990, NJW 1991, 398, 400, m.w.N.; zur Berechnung s. Künkel, Mindestselbstbehalt, Pfändungsfreigrenzen und Abzweigung, DAVorm 1990, 89; für lediglich 2fachen Eckregelsatz BGH, FamRZ 1989, 272, 273).

  • BGH, 18.10.1989 - IVb ZR 89/88

    Angemessenheit des Unterhalts

    Auszug aus OLG Oldenburg, 12.03.1991 - 12 UF 141/90
    Für die Bemessung des Verwandtenunterhalts nach § 1603 I BGB gelten nicht dieselben Maßstäbe wie für den Unterhalt geschiedener Ehegatten (BGH, FamRZ 1990, 260 = FUR 1990, 161, 162).
  • BGH, 26.02.1992 - XII ZR 93/91

    Erhöhung des Selbstbehaltes gegenüber volljährigem Kind bei Unterhaltsbegehren

    Das Oberlandesgericht hat die Berufung des Klägers zurückgewiesen, weil keiner der Beklagten imstande gewesen sei, in der fraglichen Zeit ohne Gefährdung seines angemessenen Unterhalts den Eltern Unterhalt zu gewähren (das Urteil ist in FamRZ 1991, 1347 veröffentlicht).
  • OLG Koblenz, 01.09.1999 - 9 UF 63/99

    Selbstbehalt und Schonvermögen bei Elternunterhalt

    Deshalb entspricht es verbreiteter Anschauung, dass zur Sicherstellung des Ausbildungsunterhalts für das gerade volljährig gewordene Kind von dem Unterhaltspflichtigen größere Opfer verlangt werden können, als wenn es sich um die Heimkosten der Eltern handelt (vgl. OLG Oldenburg FamRZ 1991, 1347; Künkel FamRZ 1991, 14, 22 f; LG Düsseldorf FamRZ 1998, 50; Duderstadt FamRZ 1998, 273, 276 Fußnote 34; Schibel NJW 1998, 3449, 3451).
  • OLG Oldenburg, 27.07.1999 - 12 UF 79/99

    Leistungsfähigkeit des in Anspruch genommenen selbst schon Rente beziehenden

    Dieser Darlegungslast ist der Kläger nicht bereits durch die Leistung von Sozialhilfe enthoben, weil zwischen dieser und der bürgerlich-rechtlichen Unterhaltspflicht erhebliche Wertungsunterschiede bestehen (vgl. zur Darlegungslast bereits Senatsurteil vom 12. März 1991, FamRZ 1991, 1347).

    Wie der Senat bereits in seinem Urteil vom 12. März 1991 (FamRZ 1991, 1347) ausgeführt hat, kann es bei der vielfältigen Gestaltung der Lebensverhältnisse für die Bestimmung des eigenen angemessenen Bedarfs eines Unterhaltsverpflichteten im Verhältnis zu seinen Eltern keine festen Tabellensätze geben.

  • LG Düsseldorf, 29.08.1997 - 22 S 441/96

    Angemessenheit des Unterhalts; Selbstbehalt des Unterhaltspflichtigen; Erhöhung

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  • OLG Köln, 29.09.1999 - 27 UF 87/99

    Unterhaltsanspruch der Mutter gegen ihre verheiratete nicht erwerbstätige Tochter

    Daher kann auch die Frage offen bleiben, ob bei der Ermittlung des bereinigten Einkommens alle Ausgaben der Ehegatten anzuerkennen sind, die sich bei dem zur Verfügung stehenden Familien Einkommen im Rahmen einer objektiv vernünftigen Lebensführung halten, wie etwa die mit der Anschaffungen und mit dem Erwerb eines Pkws verbundenen Belastungen, die Rücklagen für Notlagen oder Ersatzbeschaffung können und für Urlaub (Stollenwerk a.a.O.IV Rn.528.2; OLG Oldenburg FamRZ 1991, 1347).
  • OLG Köln, 04.05.2001 - 4 UF 185/00
    Dementsprechend ist dem Unterhaltsverpflichteten in derartigen Fällen die Berufung auf jede nach seinen Lebensumständen vernünftige Belastung gestattet worden, etwa auf eine nicht erforderliche Fahrzeuganschaffung (vgl. OLG Oldenburg FamRZ 91, 1347, 1348; LG Paderborn FamRZ 96, 1497 und FamRZ 1999, 457) oder auf den Rahmen des angemessenen Selbstbehaltes übersteigende Wohnkosten (vgl. OLG Karlsruhe NJW 99, 2680, 2682).
  • LG Bielefeld, 28.08.1997 - 22 S 106/97

    Grundlage für die Bemessung von Verwandtenunterhalt; Sinn und Zweck eines

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  • LG Bielefeld, 17.12.1997 - 1b S 169/97

    Geltendmachung einer unbilligen Härte i. S. des § 91 Abs. 2 S. 2

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